Wir können Gemeinnützigkeit.
Wir können
Gemeinnützigkeit.
Beratung gemeinnütziger Gesellschaften und steuerbegünstigter Körperschaften:
Unsere Mandanten sind Vereine, Verbände, gemeinnützige Gesellschaften, Genossenschaften, Wohlfahrtsorganisationen und Stiftungen.
Seit über 20 Jahren kennen wir die Welt der NPOs (Non-Profit-Organisationen), wissen um deren rechtlichen, steuerlichen und buchhalterischen Eigenarten.
IQ verbindet Sachverstand mit persönlichem Einsatz für eine individuelle Rundum-Beratung. Profitieren Sie von unseren Erfahrungen und unserem Verbund.
Finanzbuchhaltung
Erstellung von Jahresabschlüssen
Erstellung von Steuererklärungen
Beratung zu entgeltlichen Betätigungen
Prüfung der Verwendungsnachweise
Strategien der Mittelverwendung
Beratung zu Kooperationen
Optimierung umsatzsteuerlicher Verhältnisse
Mittelverwendungsrechnung
Gründung von Tochtergesellschaften
Satzungsänderungen gemäß Gemeinnützigkeitsrecht
Errichtung von (Treuhand-) Stiftungen
Unsere Gesellschaft wurde 1998 gegründet und ist seitdem stetig gewachsen. Vom Standort Leipzig aus betreut die IQ über 300 Mandanten in ganz Deutschland sowie in Österreich.
Mit kreativer Beratung ermöglichen wir unseren Mandanten, ihre großartigen Ziele zu erreichen.
Bitte beachten Sie: Wir begleiten ausschließlich gemeinnützige Körperschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft.
Prüfung Ihrer Gemeinnützigkeit
Für alle Rechtsformen von gemeinnützige Körperschaften bieten wir einen Sicherheits-Check an, um Störfällen möglichst vorzubeugen und bedrohliche Havarien zu vermeiden. Der Gemeinnützigkeits-Check analysiert Ihre steuerliche Situation, dabei prüfen wir:
- die Satzung oder den Gesellschaftsvertrag auf eventuelle Mängel
- die tatsächliche Geschäftsführung hinsichtlich der Anforderungen des § 63 der Abgabenordnung
- die Rücklagenbildung
- die umsatzsteuerlichen Verhältnisse
- die richtige Zuordnung von Einnahmen und Entgelten und die dazu gehörende Ausgaben in die einzelnen Tätigkeitsfelder (Ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb, steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb)
- Zahlungen an ehrenamtliche Mitarbeiter
- Mittelverwendung gemäß §§ 55 AO
- Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen)
Sie bekommen schnell das Ergebnis des Checks, um handeln zu können. Der finanzielle Aufwand für diesen nachgefragten Check wird Sie nicht ruinieren.
Konditionen G‑Check
Grundgebühr* des G‑Checks 2.000 €
zzgl. bei Einnahmen oder Erträgen
p.a. über TEUR 500 + 300 €
p.a. über TEUR 1.000 + 500 €
p.a. über TEUR 5.000 + 1.000 €
* zzgl. 19 % MwSt. und Reisekosten nach Vereinbarung