Die Lohn- und Gehalts­rech­nung ist in nicht wenigen Vereinen, Wohl­fahrts­or­ga­ni­sa­tionen, Kirchen, Parteien, Verbänden, Selbst­ver­wal­tungs­kör­per­schaften, gemein­nüt­zige Gesell­schaften (gGmbH, gUG oder gAG), Genossen­schaften oder Stif­tungen fehler­be­haftet. Auch die Nutzung vieler Begüns­ti­gungen, wie die Pauschalen gemäß § 3 Nr. 26 und 26a EStG sowie die Coro­na­prämie, werden oft nicht genutzt. 

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