Mitt­ler­weile sind mehrere Programme des Bundes auf den Weg gebracht worden, um die Auswir­kungen der Corona-Maßnahmen auf die Wirt­schaft einzu­dämmen. Heute erhalten Sie unsere Updates zu diesen Programmen:

Novemberhilfe /​Dezemberhilfe – Antragsfrist wurde verlängert

Anträge auf Novem­ber­hilfe /​Dezem­ber­hilfe können nunmehr bis zum 30. April 2021 gestellt werden. Antrags­be­rech­tigt sind neben Solo­selb­stän­digen und Unter­nehmen auch explizit gemein­nüt­zige Orga­ni­sa­tionen, die am Markt Umsätze erzielen, sofern sie aufgrund des Beschlusses der Bundes­re­gie­rung 28.10.2020 den Betrieb einstellen mussten.

Berech­tigt sind zudem Orga­ni­sa­tionen, die regel­mäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schlie­ßungs­maß­nahmen betrof­fenen Unter­nehmen erzielen.

Diese Hilfen berechnen sich auf Basis der im jewei­ligen Monat des Vorjahres am Markt erzielten Umsätze. Nicht dazu gehören Zuschüsse, Spenden, Mitglieds­bei­träge. Staat­liche Unter­stüt­zungs­zah­lungen des betref­fenden Monats wie die Über­brü­ckungs­hilfe und Kurz­ar­bei­ter­geld werden auf die November-/Dezem­ber­hilfe ange­rechnet. Kredite wie die von der KfW zählen nicht dazu.

Die Bean­tra­gung muss über den Steu­er­be­rater erfolgen. Solo­selb­stän­dige, die bis zu 5.000 EUR bean­tragen wollen, können den Antrag selbst stellen.

Überbrückungshilfe Phase II: Förderzeitraum September bis Dezember

Anträge auf Über­brü­ckungs­hilfe II können nunmehr bis zum 31. März 2021 gestellt werden. Die Über­brü­ckungs­hilfe wird für entstan­dene Fixkosten gezahlt.

Folgende grund­le­gende Voraus­set­zungen müssen erfüllt sein:

  • Zum Stichtag 29.02.2020 mindes­tens ein Beschäf­tigter, unab­hängig von der Stun­den­zahl. Auch ein Mini­jobber genügt.
  • Umsatz­ein­bruch im Vorjahresvergleich.
  • Ein neuer Prüf­schritt ist hinzu­ge­kommen, den wir für Sie über­nehmen: Im Zeitraum März bis Dezember müssen Verluste ausge­wiesen sein, da die Förderung nur die Fixkosten betrifft, die nicht gedeckt sind. Die Förderung kann bei kleinen Unter­nehmen maximal 90% dieser Verluste betragen. Eine monats­weise Betrach­tung ist möglich.

Überbrückungshilfe Phase III: Förderzeitraum Januar bis Juni

Die Antrag­stel­lung ist derzeit noch nicht möglich.

Auch in diesem Programm wird ein Zuschuss zu den entste­henden Fixkosten gezahlt. Für Solo­selb­stän­dige wird es im Rahmen der soge­nannten „Neustart­hilfe“ wieder die Möglich­keit geben, eine Pauschale zu beantragen.

Stand: 19. Januar 2021

Wir sind für Sie da

Wenn Sie die Corona-Hilfen des Bundes bean­tragen wollen, wenden Sie sich gern an uns.
Für unsere Unter­stüt­zung für die Beratung und Bean­tra­gung berechnen wir:

Über­brü­ckungs­hilfe Phase II:

  • Anspruchs­prü­fung Über­brü­ckungs­hilfe Phase II: 200,- EUR zzgl. USt
  • Antrag Über­brü­ckungs­hilfe Phase II: 300,- EUR zzgl. USt;
  • Verwen­dungs­nach­weis und ggf. Mehr­auf­wen­dungen: verein­barter Stundensatz

Novem­ber­hilfe /​Dezem­ber­hilfe:

  • Nach Aufwand: 60,- EUR zzgl. USt pro ange­fan­gene halbe Stunde

Kommen Sie gut durch diese Zeit.