Das ganze Land ist im Ausnahmezustand. Natürlich auch unzählige NPOs. Überall wird Hilfe für die Wirtschaft verkündet, was zu begrüßen ist!
Aber was ist mit der Hilfe für die Non-Profit-Organisationen,
Als Entscheidungsträger sollten Sie daher z.B. dringlich folgende Sachverhalte prüfen:
- Ist es notwendig Kurzarbeitergeld zu beantragen?
- Überprüfen Sie, ob genug Mittel aus Rücklagen zur Verfügung stehen, die nicht zweckgebunden sind.
- Ist es möglich Liquidität über Programme wie KfW und ERP-Kredite oder über die SAB für gGmbHs, gemUGs oder Tochterunternehmen zu bekommen?
- Abklären mit dem Fördermittelgeber, ob Rückzahlungsforderungen bestehen könnten, wenn aufgrund der Corona-Krise Projekte nicht wie geplant durchgeführt werden können!
- Abklärung der Konsequenzen mit Sponsoren für nicht durchgeführte Veranstaltungen, was ist bei Ausfall durch „höhere Gewalt“ im Sponsoringvertrag geregelt? Verzichtet der Sponsor auf Schadensersatzansprüche?
- Müssen Anträge zur Stundung für USt-Vorauszahlungen gestellt werden?
- Stiftungen müssen eventuell Grundstockvermögen angreifen, um laufende Verpflichtungen erfüllen zu können. Das sollten Sie mit der Stiftungsaufsichtsbehörde klären oder die Stiftungssatzung sieht dazu Regelungen vor.
- Erstellen Sie für einen Zeitraum der nächsten 8 Wochen wöchentliche Liquiditätspläne und gehen Sie vom Worst Case aus! Was für Möglichkeiten haben Sie, weggefallene Einnahmen zu kompensieren? Kann Ihnen eine befreundete andere gemeinnützige Organisation helfen?
- Welche Ehrenamtliche stehen eventuell jetzt am ganzen Tag zur Verfügung, um weitere Ressourcen zu erschließen?
- Haben Sie selber Zahlungsverpflichtungen an andere NPOs, sind diese rechtlich verbindlich?
Wer Fragen hat: IQ ist für Euch da!
Jens Kesseler