Das ganze Land ist im Ausnah­me­zu­stand. Natürlich auch unzählige NPOs. Überall wird Hilfe für die Wirt­schaft verkündet, was zu begrüßen ist!

Aber was ist mit der Hilfe für die Non-Profit-Orga­ni­sa­tionen, wo immerhin über 3,7 Millionen haupt­amt­liche Mitar­beiter beschäf­tigt sind und viele system­kri­ti­sche Leis­tungen erbracht werden. Dazu gibt es kaum Antworten.

Als Entscheidungsträger sollten Sie daher z.B. dringlich folgende Sachverhalte prüfen:

  1. Ist es notwendig Kurz­ar­bei­ter­geld zu beantragen?
  2. Über­prüfen Sie, ob genug Mittel aus Rücklagen zur Verfügung stehen, die nicht zweck­ge­bunden sind.
  3. Ist es möglich Liqui­dität über Programme wie KfW und ERP-Kredite oder über die SAB für gGmbHs, gemUGs oder Toch­ter­un­ter­nehmen zu bekommen?
  4. Abklären mit dem Förder­mit­tel­geber, ob Rück­zah­lungs­for­de­rungen bestehen könnten, wenn aufgrund der Corona-Krise Projekte nicht wie geplant durch­ge­führt werden können!
  5. Abklärung der Konse­quenzen mit Sponsoren für nicht durch­ge­führte Veran­stal­tungen, was ist bei Ausfall durch „höhere Gewalt“ im Spon­so­ring­ver­trag geregelt? Verzichtet der Sponsor auf Schadensersatzansprüche?
  6. Müssen Anträge zur Stundung für USt-Voraus­zah­lungen gestellt werden?
  7. Stif­tungen müssen eventuell Grund­stock­ver­mögen angreifen, um laufende Verpflich­tungen erfüllen zu können. Das sollten Sie mit der Stif­tungs­auf­sichts­be­hörde klären oder die Stif­tungs­sat­zung sieht dazu Rege­lungen vor.
  8. Erstellen Sie für einen Zeitraum der nächsten 8 Wochen wöchent­liche Liqui­di­täts­pläne und gehen Sie vom Worst Case aus! Was für Möglich­keiten haben Sie, wegge­fal­lene Einnahmen zu kompen­sieren? Kann Ihnen eine befreun­dete andere gemein­nüt­zige Orga­ni­sa­tion helfen?
  9. Welche Ehren­amt­liche stehen eventuell jetzt am ganzen Tag zur Verfügung, um weitere Ressourcen zu erschließen?
  10. Haben Sie selber Zahlungs­ver­pflich­tungen an andere NPOs, sind diese rechtlich verbindlich?

Wer Fragen hat: IQ ist für Euch da!

Jens Kesseler