Bei jeder Satzungsänderung wird die Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt erneut auf den Prüfstand gestellt. Ob es sich dabei nur um eine scheinbar geringfügige Änderung handelt, spielt keine Rolle. Die alte Satzung gilt nicht mehr, die Neufassung muss alle aktuellen Anforderungen an die Gemeinnützigkeit erfüllen. Das Risiko einer Aberkennung ist dabei erheblich: Oft können hier Details entscheidend sein.
Wir helfen Ihnen gern bei der sicheren Neugestaltung Ihrer Vereinssatzung oder des Gesellschaftsvertrages.
Bei geplanten Änderungen Ihrer Satzung empfehlen wir Ihnen folgendes Vorgehen:
IQ
- Sie übersenden uns die zu ändernde Satzung /Gesellschaftsvertrag.
- Wir unterstützen Sie bei den Formulierung und beraten Sie über sinnvolle Ergänzungen.
- Anschließend prüfen wir die gesamte Satzung dahingehend, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit gegeben sind.
(Anwalt)
- Sollen in der Satzung noch zivilrechtliche Aspekte (Haftung, Ladungsfristen, Organe etc.) geändert werden, empfehlen wir Ihnen einen Anwalt für Gesellschaftsrecht aus unserem Netzwerk hinzuzuziehen.
Finanzamt
- Das Finanzamt prüft die die Satzung vorab und gibt uns bereits vor Beschlussfassung grünes Licht. Dieser Schritt ist besonders wichtig, denn eine beschlossene Satzung gilt! Erst wenn wir die Bestätigung haben, kann die Satzung auch der Mitgliederversammlung vorstellt werden.
Mitgliederversammlung
- Sie können die Satzung nun auf der Gesellschafterversammlung oder Mitgliederversammlung beschließen.
Notar
- Die Satzung wird durch Sie beim Notar zur Eintragung beim Registergericht eingereicht.
IQ
- Die Satzung wird durch uns nun zusammen mit dem Protokoll der Mitgliederversammlung beim Finanzamt eingereicht. Dieses erlässt dann einen offiziellen Bescheid zur Anerkennung.