Ist es notwendig Kurzarbeitergeld zu beantragen?

Der Gesetz­geber hat Sonder­re­ge­lungen für das Kurz­ar­bei­ter­geld beschlossen. Es gelten folgende Erleich­te­rungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld:

  • Anspruch auf Kurz­ar­bei­ter­geld, wenn mindes­tens 10 Prozent der Beschäf­tigten einen Arbeits­ent­gelt­aus­fall von mehr als 10 Prozent haben.
  • Anfal­lende Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­träge werden für ausge­fal­lene Arbeits­stunden zu 100 Prozent erstattet.
  • Leih­ar­beit­neh­me­rinnen und Leih­ar­beit­nehmer können ebenfalls in Kurz­ar­beit gehen und haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
  • Auf den Aufbau negativer Arbeits­zeit­salden soll verzichtet werden
  • Betriebe können Kurz­ar­beit rück­wir­kend ab 1. März 2020 anmelden
  • Die weiteren Voraus­set­zungen zur Inan­spruch­nahme von Kurz­ar­bei­ter­geld behalten ihre Gültigkeit.

Ist es möglich Liquidität über Kredite oder Förderprogramme zu bekommen?

Hier werden regel­mäßig voräufige Bilanzen, BWAs oder steu­er­liche Beschei­ni­gungen benötgt. Die aktuellen Auswer­tungen sollten auch vorab geprüft werden, bevor diese zur Bank geschickt werden.

Klären Sie mit dem Förder­mit­tel­geber ab, ob Rück­zah­lungs­for­de­rungen bestehen könnten, wenn aufgrund der Corona-Krise Projekte nicht wie geplant durch­ge­führt werden können!

Klären Sie mit den Sponsoren ab, ob auch bei nicht durch­ge­führte Veran­stal­tungen gezahlt wird. Was ist bei Ausfall durch „höhere Gewalt“ im Spon­so­ring­ver­trag geregelt? Verzichtet der Sponsor auf Schadensersatzansprüche?

Müssen Anträge zur Stundung oder Senkung von Steuerzahlungen gestellt werden?

Darum kümmern wir uns bei Bedarf unkom­pli­ziert und kurzfristig.

Erstellen Sie für einen Zeitraum der nächsten 8 Wochen wöchentliche Liquiditätspläne und gehen Sie vom Worst Case aus!

  1. Was für Möglich­keiten haben Sie, wegge­fal­lene Einnahmen zu kompen­sieren? Kann Ihnen eine befreun­dete andere gemein­nüt­zige Orga­ni­sa­tion helfen?
  2. Welche Ehren­amt­li­chen stehen eventuell jetzt am ganzen Tag zur Verfügung, um weitere Ressourcen zu erschließen?
  3. Haben Sie selber Zahlungs­ver­pflich­tungen an andere NPOs, sind diese rechtlich verbindlich?
  4. Ist es möglich Buch­hal­tungs­un­ter­lagen künftig über elek­tro­ni­sche Systeme (Unter­nehmen Online) dem Steu­er­büro oder Ihrer Buch­hal­tung zur Verfügung zu stellen? Können die Verwal­tungs­an­ge­stellten auch von zu Hause aus arbeiten und auf alle Dokumente zugreifen ? Wer hat welche Zugriffs­be­rech­ti­gungen und wer kommt an entschei­denden Informationen?

Gern unter­stützen wir Sie mit unserer lang­jäh­rigen Erfahrung bei der Digi­ta­li­sie­rung Ihrer Rechnungswesenprozesse.