Eine neue außer­or­dent­liche Wirt­schafts­hilfe wird derzeit auf den Weg gebracht. In Kürze kann die soge­nannte „Novem­ber­hilfe“ über den Steu­er­be­rater oder Rechts­an­walt /​Wirt­schafts­prüfer beantragt werden.

Wer darf beantragen?

Antrags­be­rech­tigt sind neben Unter­nehmen auch explizit gemein­nüt­zige Orga­ni­sa­tionen, die am Markt Umsätze erzielen, sofern sie aufgrund des „Corona“-Beschlusses vom 28.10.2020 den Geschäfts­be­trieb einstellen mussten.
Berech­tigt sind zudem Orga­ni­sa­tionen, die regel­mäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schlie­ßungs­maß­nahmen betrof­fenen Unter­nehmen erzielen.

Wie hoch ist die Förderung?

Gezahlt werden 75% des durch­schnitt­li­chen wöchent­li­chen Umsatzes im November 2019. Wir gehen nach aktuellem Kennt­nis­stand davon aus, dass Einnahmen wie Spenden, Mitglieds­bei­träge und Zuschüsse im November 2019 nicht in die Berech­nung dieser Grundlage einfließen.

Staat­liche Unter­stüt­zungs­zah­lungen wie die Über­brü­ckungs­hilfe und Kurz­ar­bei­ter­geld werden auf die Novem­ber­hilfe ange­rechnet. Kredite, wie die von der KfW, zählen nicht dazu.

Wann kann der Antrag gestellt werden?

Derzeit arbeitet das Minis­te­rium an der tech­ni­schen Umsetzung der Bean­tra­gung. Daher stehen Details noch nicht fest.
Weiter­füh­rende Infor­ma­tionen des Bundes finden Sie hier (bundes​fi​nanz​mi​nis​te​rium​.de).

Wir sind für Sie da

Wenn Sie die Novem­ber­hilfe bean­tragen wollen, wenden Sie sich gern an uns. Der Aufwand für die Bean­tra­gung lässt sich aktuell nicht benennen. Wir berechnen unsere Unter­stüt­zung mit dem mit Ihnen verein­barten Stun­den­satz für die steu­er­liche Beratung.

Bei Rück­fragen zu diesem Thema und selbst­ver­ständ­lich auch zu allen anderen Anliegen, erreichen Sie uns gern tele­fo­nisch oder per E‑Mail.