Das deutsche Stiftungswesen gewinnt zunehmend an Attraktivität. Seit 2001 wuchs die Anzahl der rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts in Deutschland von 10.503 auf 23.876 (Stand 7/2021). Und darin sind noch nicht die vielen treuhändisch verwalteten Stiftungen enthalten!
Steuerrechtliche und zivilrechtliche Reformen in den letzten Jahren machen die Stiftungsgründung attraktiver denn je.
Gutes Stiftungsmanagement gelingt mit guten Partnern
Das IQ Stiftungsforum bietet Antworten auf Ihre Fragen und fachliche Unterstützung in den Bereichen Steuer, Recht, Vermögensanlage, Kommunikation und Fundraising - aus einer Hand, dank des Netzwerks aus kompetenten Partnern.
Erst der Blick aus unterschiedlichen Perspektiven formt ein stimmiges Gesamtbild, auf dem eine optimale Beratung aufbauen kann.
Wir begleiten Stiftungserrichtungen und laufende Stiftungsarbeit. Pionierarbeit also!
Eigens für die Pioniere die eine Stiftung gründen wollen oder schon eine ins Leben gerufen haben, haben wir das „IQ Stiftungsforum" gegründet.
95 % aller Stiftungen in Deutschland verfolgen ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Als eine Form von privatem gesellschaftlichem Engagement ergänzen Stiftungen so das Handeln des Staates. Sie treten als Träger sozialer Einrichtungen, als Förderer von Kunst, Kultur, Wissenschaft, Bildung uvm. in Erscheinung.
Stiftungen können operativ durch eigene Projekte ihre Ziele verfolgen oder als Förderstiftungen andere im Sinne ihrer Satzungszwecke finanziell stützen. Durch gezielte Kommunikation können sie ein öffentliches Bewusstsein für relevante Themen schaffen.
Kurz und kompetent: Was muss ich über Stiftungen in Deutschland wissen?
Das deutsche Stiftungsrecht unterscheidet rechtsfähige und nicht-rechtsfähige, sog. Treuhandstiftungen. Eine absolute Mindesthöhe des Stiftungskapitals zur Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, allerdings muss die dauerhafte und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks als gesichert erscheinen. Die Kontrolle obliegt der zuständigen Stiftungsaufsicht und der Finanzbehörde. Sie hat eine eigene Rechtspersönlichkeit, allerdings keine Mitglieder oder Eigentümer.
Stiftungen verwenden die Kapitalerträge ihres Vermögens ausschließlich zur Verfolgung ihres Stiftungszwecks und existieren dauerhaft, eine zeitliche Begrenzung ist in der Regel nicht vorgesehen (Ausnahme: Verbrauchsstiftungen). Der Stifter überträgt sein Vermögen der Stiftung und hat dann keinen Zugriff mehr darauf.
Mit weniger Vermögen lässt sich eine nicht-rechtsfähige Stiftung errichten, deren Vermögen von einem Treuhänder, z.B. der uns verbundenen Quintessenz Management KG verwaltet wird. Diese Stiftung besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit, wird steuerlich aber gleichbehandelt wie eine rechtsfähige Stiftung.
Alternative Möglichkeiten für die Stiftung kleinerer Vermögen ist die Zustiftung an eine andere Stiftung, die dem Willen des Stifters entsprechende Ziele verfolgt. Eine Treuhandstiftung ist sehr schnell installiert und kann zeitnah steuerliche Begünstigungen genießen, wie auch der Stifter selbst.
Neben der privaten Stiftung bürgerlichen Rechts sind auch die Rechtsformen des Stiftungsvereins, der Stiftungs-GmbH und der Stiftungs-AG möglich. Sie erlauben die Organisationsformen eines Vereins, einer GmbH oder Aktiengesellschaft bei gleichzeitiger Zweckbindung der Vermögenserträge und unterstehen nicht der staatlichen Stiftungsaufsicht.
Stiftungen können von einzelnen Privatpersonen, mehreren Personen (z.B. in Bürgerstiftungen) oder Unternehmen (Unternehmensstiftungen) errichtet werden.
Um die Leistungen für Stiftungen zu ergänzen und zu bündeln,
kooperieren im IQ Stiftungsforum folgenden Unternehmen:
Telefon: 0341 2001935
info@iqsteuer.net
https://iq-steuer.de/
Die IQ Quintessenz Consulting KG versteht sich als langfristiger und vorausschauender überregionaler Partner für gemeinnützige Körperschaften und für kreative Menschen mit Visionen.
Telefon: 0341 9 61 45 12
jens.kesseler@quintessenz-kg.de
www.quintessenz-kg.de
Während die Struktur eines Vereins beständig durch demokratisch gefasste Beschlüsse der Mitglieder weiterentwickelt werden kann, ist bei Stiftungen stets der Stifterwille zu hinterfragen. Die IQ Rechtsanwälte Freystedt Dr. Pusch beraten im Stiftungsrecht: Gründung, Organarbeit, Satzungsgestaltung, Haftungsfragen, Stiftungsaufsicht.
info@iq-recht.de
www.iq-recht.de
Dr. Tilmann Morof, WP, StB: Gesetzliche und freiwillige Prüfungen von Jahresabschlüssen der Stiftungen, Prüfungen nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz, Interne Revisionstätigkeiten, Bewertung von Unternehmen, Forensische Prüfungen, Treuhandtätigkeiten, Internationale Steuergestaltung bei grenzüberschreitenden Stiftungen
Telefon: 0341 98272-0
dr.morof@fiatjustitia.de
www.fiatjustitia.de
Prüfung Ihrer Gemeinnützigkeit
- die Satzung oder den Gesellschaftsvertrag auf eventuelle Mängel
- die tatsächliche Geschäftsführung hinsichtlich der Anforderungen des § 63 der Abgabenordnung
- die Rücklagenbildung
- die umsatzsteuerlichen Verhältnisse
- die richtige Zuordnung von Einnahmen und Entgelten und die dazu gehörende Ausgaben in die einzelnen Tätigkeitsfelder (Ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb, steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb)
- Zahlungen an ehrenamtliche Mitarbeiter
- Mittelverwendung gemäß §§ 55 AO
- Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen)
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