Die Lohn- und Gehaltsrechnung ist in nicht wenigen Vereinen, Wohlfahrtsorganisationen, Kirchen, Parteien, Verbänden, Selbstverwaltungskörperschaften, gemeinnützige Gesellschaften (gGmbH, gUG oder gAG), Genossenschaften oder Stiftungen fehlerbehaftet. Auch die Nutzung vieler Begünstigungen, wie die Pauschalen gemäß § 3 Nr. 26 und 26a EStG sowie die Coronaprämie, werden oft nicht genutzt.
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