Mittlerweile sind mehrere Programme des Bundes auf den Weg gebracht worden, um die Auswirkungen der Corona-Maßnahmen auf die Wirtschaft einzudämmen. Heute erhalten Sie unsere Updates zu diesen Programmen:
Novemberhilfe /Dezemberhilfe – Antragsfrist wurde verlängert
Anträge auf Novemberhilfe /Dezemberhilfe können nunmehr bis zum 30. April 2021 gestellt werden. Antragsberechtigt sind neben Soloselbständigen und Unternehmen auch explizit gemeinnützige Organisationen, die am Markt Umsätze erzielen, sofern sie aufgrund des Beschlusses der Bundesregierung 28.10.2020 den Betrieb einstellen mussten.
Berechtigt sind zudem Organisationen, die regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen.
Diese Hilfen berechnen sich auf Basis der im jeweiligen Monat des Vorjahres am Markt erzielten Umsätze. Nicht dazu gehören Zuschüsse, Spenden, Mitgliedsbeiträge. Staatliche Unterstützungszahlungen des betreffenden Monats wie die Überbrückungshilfe und Kurzarbeitergeld werden auf die November-/Dezemberhilfe angerechnet. Kredite wie die von der KfW zählen nicht dazu.
Die Beantragung muss über den Steuerberater erfolgen. Soloselbständige, die bis zu 5.000 EUR beantragen wollen, können den Antrag selbst stellen.
Überbrückungshilfe Phase II: Förderzeitraum September bis Dezember
Anträge auf Überbrückungshilfe II können nunmehr bis zum 31. März 2021 gestellt werden. Die Überbrückungshilfe wird für entstandene Fixkosten gezahlt.
Folgende grundlegende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Zum Stichtag 29.02.2020 mindestens ein Beschäftigter, unabhängig von der Stundenzahl. Auch ein Minijobber genügt.
- Umsatzeinbruch im Vorjahresvergleich.
- Ein neuer Prüfschritt ist hinzugekommen, den wir für Sie übernehmen: Im Zeitraum März bis Dezember müssen Verluste ausgewiesen sein, da die Förderung nur die Fixkosten betrifft, die nicht gedeckt sind. Die Förderung kann bei kleinen Unternehmen maximal 90% dieser Verluste betragen. Eine monatsweise Betrachtung ist möglich.
Überbrückungshilfe Phase III: Förderzeitraum Januar bis Juni
Die Antragstellung ist derzeit noch nicht möglich.
Auch in diesem Programm wird ein Zuschuss zu den entstehenden Fixkosten gezahlt. Für Soloselbständige wird es im Rahmen der sogenannten „Neustarthilfe“ wieder die Möglichkeit geben, eine Pauschale zu beantragen.
Stand: 19. Januar 2021
Wir sind für Sie da
Wenn Sie die Corona-Hilfen des Bundes beantragen wollen, wenden Sie sich gern an uns.
Für unsere Unterstützung für die Beratung und Beantragung berechnen wir:Überbrückungshilfe Phase II:
- Anspruchsprüfung Überbrückungshilfe Phase II: 200,- EUR zzgl. USt
- Antrag Überbrückungshilfe Phase II: 300,- EUR zzgl. USt;
- Verwendungsnachweis und ggf. Mehraufwendungen: vereinbarter Stundensatz
Novemberhilfe /Dezemberhilfe:
- Nach Aufwand: 60,- EUR zzgl. USt pro angefangene halbe Stunde
Kommen Sie gut durch diese Zeit.