Update: Die Frist für die Beantragung der Überbrückungshilfe wurde auf den 30.09.2020 verlängert.

Ab Montag, 22. Juli 2020, können Anträge für die neue Über­brü­ckungs­hilfe mit Unter­stüt­zung des Steu­er­be­ra­ters gestellt werden. Gern unter­stützen wir Sie bei dem Fördermittelantrag.

Zur Sicherung der wirt­schaft­li­chen Existenz von Unter­nehmen und gemein­nüt­zigen Orga­ni­sa­tionen, die durch Corona-bedingte voll­stän­dige oder teilweise Schlie­ßungen oder Auflagen erheb­liche Einnah­men­aus­fälle erleiden, hat die Bundes­re­gie­rung eine neue Über­brü­ckungs­hilfe geschaffen. Diese Über­brü­ckungs­hilfe kann für die Monate Juni bis August beantragt werden.

Anträge können nur über einen vom Anspruchs­be­rech­tigten hierzu beauf­tragten StB oder WP/​vBP gestellt werden. Damit soll ein Miss­brauch bei der Antrag­stel­lung verhin­dert werden.
Die IQ unter­stützt Sie bei allen Schritten durch das Vorhaben. Die Kosten hierfür sind förderfähig.

Wer wird gefördert?

Voraus­set­zung für eine Förderung ist, dass der Antrags­be­rech­tigte seine Geschäfts­tä­tig­keit in Folge der Corona-Krise anhaltend voll­ständig oder zu wesent­li­chen Teilen einstellen musste.

Dies ist erfüllt, wenn die Einnahmen einschließ­lich Spenden und Mitglieds­bei­träge in den Monaten April und Mai 2020 zusam­men­ge­nommen um mindes­tens 60% gegenüber April und Mai 2019 einge­bro­chen ist.

Zudem muss der Einbruch der Einnahmen im Förder­zeit­raum Juni bis August ebenfalls mindes­tens 40% betragen.

Was wird gefördert?

Förder­fähig sind folgende Fixkosten

  • Kosten für Steu­er­be­rater oder Wirt­schafts­prüfer, die im Rahmen der Bean­tra­gung der Corona-Über­brü­ckungs­hilfe anfallen
  • Mieten und Pachten für Gebäude, Grund­stücke und Räum­lich­keiten, die in unmit­tel­barem Zusam­men­hang mit der Geschäfts­tä­tig­keit des Unter­neh­mens stehen und weitere Mietkosten
  • Zins­auf­wen­dungen für Kredite und Darlehen
  • Finan­zie­rungs­kos­ten­an­teil von Leasingraten
  • Ausgaben für notwen­dige Instand­hal­tung, Wartung oder Einla­ge­rung von Anla­ge­ver­mögen und gemie­teten Vermö­gens­ge­gen­ständen, einschließ­lich der EDV
  • Ausgaben für Elek­tri­zität, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen
  • Grund­steuern
  • Betrieb­liche Lizenzgebühren
  • Versi­che­rungen, Abon­ne­ments und andere feste Ausgaben
  • Kosten für Auszubildende
  • Perso­nal­auf­wen­dungen im Förder­zeit­raum, die nicht von Kurz­ar­bei­ter­geld erfasst sind, werden pauschal mit 10% der Fixkosten gefördert. Lebens­hal­tungs­kosten oder ein Unter­neh­mer­lohn sind nicht förderfähig.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förder­quote hängt ab von der Anzahl der Mitar­beiter, der Höhe der Fixkosten und von den voraus­sicht­li­chen Einnah­me­ein­bußen in den Monaten Juni bis August.
Bis 5 Beschäf­tigte = maximal 9.000 EUR Erstat­tungs­be­trag für 3 Monate
Bis 10 Beschäf­tigte = maximal 15.000 EUR Erstat­tungs­be­trag für 3 Monate
Mehr als 10 Beschäf­tigte = maximal 150.000 EUR Erstat­tungs­be­trag für 3 Monate

Was ist zu tun?

1. Prüfen der Anspruchs­vor­aus­set­zungen — umgehend

  • Gesamt­ein­nahmen April und Mai 2019 und 2020. (Sämtliche Einnahmen des Vereins: Spenden, Mitglieds­bei­träge, Zuschüsse, Entgelte)
  • Gesamt­ein­nahmen Juni 2019 – August 2019
  • Prognose Einnahmen Juni – August 2020

Bei Mandanten, die ihre laufende Finanz­buch­hal­tung durch IQ erstellen lassen, liegen uns diese Daten 2019 bereits vor.

2. Antrag­stel­lung bis 31.08.2020 [Update: Die Frist für die Bean­tra­gung der Über­brü­ckungs­hilfe wurde auf den 30.09.2020 verlängert.]

Wir senden Ihnen eine Vorlage, in die Sie Ihre voraus­sicht­li­chen Kosten der Monate Juni bis August 2020 eintragen. Gern unter­stützen wir Sie hierbei.

Anhand der uns vorlie­genden betriebs­wirt­schaft­li­chen Unter­lagen und Ihrer Prognosen der Fixkosten erstellen wir den Antrag und reichen ihn ein.

3. Verwen­dungs­nach­weis – voraus­sicht­lich I. Quartal 2021

Wir erstellen den Verwen­dungs­nach­weis und reichen ihn ein. Wenn sich anhand der endgül­tigen Zahlen ergibt, dass die Förderung zu niedrig beantragt wurde, kann diese nach­träg­lich aufge­stockt werden. Zu viel gezahlte Mittel sind zurückzuzahlen.

Gebühren für die Antragstellung

Zu 1.: Prüfen der Anspruchs­vor­aus­set­zungen: 100,– EUR zzgl. USt.

Zu 2.: Antrag­stel­lung: 200,– EUR zzgl. USt.
Bei umfang­rei­cherer Hilfe­stel­lung: Abrech­nung nach Aufwand 50 EUR zzgl. USt je ange­fan­gene halbe Stunde

Zu 3.: Verwen­dungs­nach­weis: Abrech­nung nach Aufwand: 50 EUR zzgl. USt je ange­fan­gene halbe Stunde

Bei Rück­fragen zu diesem Thema und selbst­ver­ständ­lich auch zu allen anderen Anliegen, erreichen Sie uns gern tele­fo­nisch oder per E‑Mail.