Ist es notwendig Kurzarbeitergeld zu beantragen?
Der Gesetzgeber hat Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld beschlossen. Es gelten folgende Erleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld:
- Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.
- Anfallende Sozialversicherungsbeiträge werden für ausgefallene Arbeitsstunden zu 100 Prozent erstattet.
- Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
- Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden soll verzichtet werden
- Betriebe können Kurzarbeit rückwirkend ab 1. März 2020 anmelden
- Die weiteren Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld behalten ihre Gültigkeit.
Ist es möglich Liquidität über Kredite oder Förderprogramme zu bekommen?
Hier werden regelmäßig voräufige Bilanzen, BWAs oder steuerliche Bescheinigungen benötgt. Die aktuellen Auswertungen sollten auch vorab geprüft werden, bevor diese zur Bank geschickt werden.
Klären Sie mit dem Fördermittelgeber ab, ob Rückzahlungsforderungen bestehen könnten, wenn aufgrund der Corona-Krise Projekte nicht wie geplant durchgeführt werden können!
Klären Sie mit den Sponsoren ab, ob auch bei nicht durchgeführte Veranstaltungen gezahlt wird. Was ist bei Ausfall durch „höhere Gewalt“ im Sponsoringvertrag geregelt? Verzichtet der Sponsor auf Schadensersatzansprüche?
Müssen Anträge zur Stundung oder Senkung von Steuerzahlungen gestellt werden?
Darum kümmern wir uns bei Bedarf unkompliziert und kurzfristig.
Erstellen Sie für einen Zeitraum der nächsten 8 Wochen wöchentliche Liquiditätspläne und gehen Sie vom Worst Case aus!
- Was für Möglichkeiten haben Sie, weggefallene Einnahmen zu kompensieren? Kann Ihnen eine befreundete andere gemeinnützige Organisation helfen?
- Welche Ehrenamtlichen stehen eventuell jetzt am ganzen Tag zur Verfügung, um weitere Ressourcen zu erschließen?
- Haben Sie selber Zahlungsverpflichtungen an andere NPOs, sind diese rechtlich verbindlich?
- Ist es möglich Buchhaltungsunterlagen künftig über elektronische Systeme (Unternehmen Online) dem Steuerbüro oder Ihrer Buchhaltung zur Verfügung zu stellen? Können die Verwaltungsangestellten auch von zu Hause aus arbeiten und auf alle Dokumente zugreifen ? Wer hat welche Zugriffsberechtigungen und wer kommt an entscheidenden Informationen?
Gern unterstützen wir Sie mit unserer langjährigen Erfahrung bei der Digitalisierung Ihrer Rechnungswesenprozesse.