Bei jeder Körperschaftsteuererklärung einer gemeinnützigen Organisation verlangt die Finanzverwaltung zwingend einen sogenannten „Tätigkeitsbericht“ für die zu überprüfenden Zeiträume.
Dieser Bericht wird regelmäßig in seiner Bedeutung unterschätzt. Ist er der Steuererklärung (vgl. Anlage Gem) nicht beigefügt, wird das zuständige Finanzamt keine Gemeinnützigkeit bestätigen. Aber was muss dieser Tätigkeitsbericht enthalten?
Der Tätigkeitsbericht soll aufzeigen, wie die gemeinnützige Körperschaft inhaltlich die gemeinnützigen Zwecke verwirklicht hat. Es ist nicht erforderlich und sinnvoll, hier nochmal die Mittelerzielung und ‑verwendung darzustellen, sondern primär werden hier die Aktivitäten zur Erreichung der gemeinnützigen Ziele erläutert. Auch die steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe gehören nicht in den Tätigkeitsbericht, auch wenn diese unstrittig zulässig sind, aber diese dienen nur mittelbar dem Satzungszweck (Mittelbeschaffung).
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- Wie haben wir inhaltlich den (die) Zweck(e) erfüllt?
- Keine wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe erwähnen!
- Weihnachtsfeiern, Vergnügungsveranstaltungen, Mitgliederausflüge u.Ä. nicht erwähnen!
- BITTE: eine Seite pro Jahr reicht.
Folgend finden Sie eine vollkommen ausreichende Gliederung mit beispielhaften Angaben für einen Tätigkeitsbericht, unabhängig von der Rechtsform:
- Name der Körperschaft oder Logo
Folgende Zwecke wurden in 2019 verfolgt:
- a) Förderung der Kunst und Kultur
6 Ausstellungen zur darstellenden Kunst (Malerei, Fotografie) mit folgenden Künstlern:
3 Musikkonzerten mit folgenden Bands und Ensembles:
1 Podiumsdiskussion zum Thema:
Die Veranstaltungen besuchten …..Besucher.- b) Förderung der Bildung
32 Kurse zu Schwerpunktthemen wie……….mit 320 Kursteilnehmern
Projekt „Bildung für alle in Zusammenarbeit“ mit der Stadt……- c) Förderung des Sports
Förderung der Sportarten Fußball, Leichtathletik, Handball, Schach
Teilnahme an 17 Wettkämpfen und Ausrichtung von 2 Turnieren
Spielbetrieb in folgenden Ligen….mit 20 Mannschaften (u.a. Nachwuchs A,B,C..)
In 2019 hatten wir 125 Mitglieder (beim Verein) und 10 AngestellteUNTERSCHRIFT gesetzlicher Vertreter*in
Sie sehen, es reichen Stichpunkte und maximal eine Seite pro Jahr.
Sie müssen keine geselligen Veranstaltungen erwähnen, da diese nicht unmittelbar der Verwirklichung des gemeinnützigen Zweckes dienen.
Grundsatz: Viel hilft nicht viel. Sachberichte für den Fördermittelgeber oder Rechenschaftsberichte für die Mitgliederversammlung sind NICHT als Tätigkeitsbericht geeignet!
Glauben Sie uns, wenn das Finanzamt noch Fragen hat, wird es sich bei Ihnen melden.
Gern prüfen wir Ihre Tätigkeitsberichte, bevor diese an die Finanzverwaltung gesendet werden. Dann sind Sie (fast) auf der sicheren Seite!