Übersicht zu den allgemeinen Geschäftsvorfällen
Tatbestand | Zeitpunkt der Ausführung | Beispiele |
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Lieferung (1) | Die USt entsteht bei Verschaffung der Verfügungsmacht. Bei Lieferungen zwischen dem 01.07.2020 und dem 01.01.2021: es gilt der neue Steuersatz (5% /16%). | Anlieferung Catering Verkauf Informationsmaterial Verkauf von Vereinsvermögen |
Dienstleistungen (2) | Die USt entsteht im Zeitpunkt ihrer Vollendung. Bei Leistungen zwischen dem 01.07.2020 und dem 01.01.2021: es gilt der neue Steuersatz (5% /16%). | Kulturvereine: Durchführung eines Konzertes Naturschutzvereine: Erstellung eines Umweltschutzkonzeptes Forschungszentren : Auslieferung eines Forschungsberichtes Sportvereine: Eintrittsgelder einer Sportveranstaltung |
Anzahlungen (3) | Die Umsatzsteuer entsteht bereits bei Zahlung. Fall A: Zahlung vor dem 01.07. für Lieferungen/Leistungen nach dem 01.07.2020 und vor dem 01.01.2021 : es gilt der alte Steuersatz (7% /19%). Fall B: Zahlung nach dem 01.07. für Lieferungen/Leistungen nach dem 01.07.2020 und vor dem 01.01.2021 : es gilt der neue Steuersatz (5% /16%). | Anzahlung für den Bau einer Sportanlage Anzahlung für den Jahresabschluss |
Endabrechnung einer Leistung, für welche bereits Anzahlungen geleistet worden sind | Fall A: Die Anzahlung wird bei der Endabrechnung angerechnet. Es gilt der neue Steuersatz (Lieferungen/Leistungen nach dem 01.07.2020 und vor dem 01.01.2021). Der alte USt-Satz der Anzahlung ist nun zu korrigieren (4). Fall B: Die Anzahlung wird bei der Endabrechnung angerechnet. Es gilt der neue Steuersatz (Lieferungen/Leistungen nach dem 01.07.2020 und vor dem 01.01.2021). | Fertigstellung der Sportanlage für welche bereits Anzahlungen geleistet worden sind |
Teilleistungen | Wie bei eigenständigen Leistungen entsteht die USt mit der Vollendung der Teilleistung. Falls Vollendung zwischen dem 01.07.2020 und dem 01.01.2021: es gilt der neue Steuersatz (5% /16%). Teilleistungen liegen vor bei: • wirtschaftlich sinnvoll abgrenzbaren Leistungen • Vereinbarungen über die gesonderte Abnahme und Abrechnung der Teilleistungen | Längerfristige Vermietung von Räumlichkeiten5 /Gegenständen KFZ-Leasing Forschungszentren: Auslieferung eines Zwischenberichts über einen Forschungsabschnitt Bauabnahme eines Bauabschnitts |
Dauerleistungen | Entscheidend ist der Tag an dem der vereinbarte Leistungszeitraum endet. | Endet die Jahreskarte nach dem 01.07.2020 und vor dem 01.01.2021 gilt der neue Steuersatz. Jahreskarten, Abonnements |
Wiederkehrende Leistungen | Jede Lieferung ist gesondert zu betrachten. Erfolgt eine monatliche bzw. jährliche Abrechnung ist entscheidend, wann der (Ablese-)zeitraum endet. | Lieferung von Strom, Wasser, Gas |
(1) Abschn. 13.1 Abs. 2 Satz 1 UStAE
(2) Abschn. 13.1 Satz 3 UStAE
(3) § 13 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 UStG
(4) Um eventuelle Rechnungskorrekturen zu vermeiden, kann bereits für die Anzahlung ein Ausweis des niedrigeren Steuerbetrags erfolgen, wenn feststehen sollte, dass die Lieferung oder sonstige Leistung erst nach der Änderung des Steuersatzes ausgeführt werden wird.
(5) Insofern nicht umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr 12 UStG.