Prüfen Sie die geänderten Antragsbedingungen

In Kürze können neue Anträge für die Phase 2 der Über­brü­ckungs­hilfe gestellt werden. Die Antrags­be­din­gungen wurden gegenüber der Phase 1 verändert. Die Förder­mo­nate umfassen die Monate September bis Dezember 2020.

Notwendig ist auch hier wieder die Unter­stüt­zung des Steu­er­be­ra­ters. Die IQ steht bei allen Schritten des Vorhabens an Ihrer Seite. Die Kosten hierfür sind wieder förderfähig.

Wer wird gefördert?

Voraus­set­zung für eine Förderung ist, dass der Antrags­be­rech­tigte seine Geschäfts­tä­tig­keit in Folge der Corona-Krise anhaltend voll­ständig oder zu wesent­li­chen Teilen einstellen musste.
Dies wird als erfüllt angesehen, wenn die Einnahmen einschließ­lich Spenden und Mitglieds­bei­träge wie folgt einge­bro­chen sind:

a) in zwei zusam­men­hän­genden Monaten 2020 um mindes­tens 50% gegenüber den entspre­chenden Monaten im Vorjahr

oder

b) in den Monaten April bis August zusam­men­ge­nommen um mindes­tens 30% gegenüber dem entspre­chenden Zeitraum im Vorjahr

Zudem muss der Einbruch der Einnahmen im Förder­monat mindes­tens 30% betragen.
Es muss zum Stichtag 29.02.2020 mindes­tens eine sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tige Beschäf­ti­gung oder ein entspre­chendes Äqui­va­lent vorge­legen haben.

Was wird gefördert?

Förder­fähig sind folgende Fixkosten

  • Kosten für Steu­er­be­rater oder Wirt­schafts­prüfer, die im Rahmen der Bean­tra­gung der Corona-Über­brü­ckungs­hilfe anfallen
  • Mieten und Pachten für Gebäude, Grund­stücke und Räum­lich­keiten, die in unmit­tel­barem Zusam­men­hang mit der Geschäfts­tä­tig­keit des Unter­neh­mens stehen und weitere Mietkosten
  • Zins­auf­wen­dungen für Kredite und Darlehen
  • Finan­zie­rungs­kos­ten­an­teil von Leasingraten
  • Ausgaben für notwen­dige Instand­hal­tung, Wartung oder Einla­ge­rung von Anla­ge­ver­mögen und gemie­teten Vermö­gens­ge­gen­ständen, einschließ­lich der EDV
  • Ausgaben für Elek­tri­zität, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen
  • Grund­steuern
  • Betrieb­liche Lizenzgebühren
  • Versi­che­rungen, Abon­ne­ments und andere feste Ausgaben
  • Kosten für Auszubildende
  • Perso­nal­auf­wen­dungen im Förder­zeit­raum, die nicht von Kurz­ar­bei­ter­geld erfasst sind, werden pauschal mit 10 % der Fixkosten der Ziffern 1 bis 10 gefördert. Lebens­hal­tungs­kosten oder ein Unter­neh­mer­lohn sind nicht förderfähig.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förder­quote hängt ab von der Höhe der Fixkosten und von den voraus­sicht­li­chen Einnah­me­ein­bußen in den Monaten September bis Dezember. Sie liegt zwischen 40 und 90 Prozent der Kosten.

Nicht mehr relevant ist die Anzahl der Mitar­beiter, die Deckelung wurde allgemein auf 50.000 EUR angehoben.

Was ist zu tun?

1. Prüfen der Anspruchsvoraussetzungen – umgehend

anhand folgender Zahlen:

- Gesamt­ein­nahmen April bis August 2019 und 2020.
(Sämtliche Einnahmen des Vereins: Spenden, Mitglieds­bei­träge, Zuschüsse, Entgelte)
 — Gesamt­ein­nahmen September 2019 bis Dezember 2019
 — Prognose Einnahmen und Ausgaben September 2020 bis Dezember 2020

Bei Mandanten, die ihre Fibu durch IQ erstellen lassen, liegen uns diese Daten 2019 und teilweise 2020 bereits vor.

2. Antragstellung bis 31.12.2020

Anhand der uns vorlie­genden betriebs­wirt­schaft­li­chen Unter­lagen und Ihrer Prognosen erstellen wir den Antrag und reichen ihn beim Bundes­mi­nis­te­rium für Wirt­schaft und Energie ein. Bitte stellen Sie uns Ihre abschlie­ßenden Unter­lagen bis zum 15.12.2020 zur Verfügung, damit wir Ihren Antrag recht­zeitig bear­beiten können.

3. Verwendungsnachweis bis 31.12.2021

Der Verwen­dungs­nach­weis („Schluss­ab­rech­nung“) ist Bestand­teil des Verfahrens.
Wir erstellen anhand der vorlie­genden Zahlen den Verwen­dungs­nach­weis und reichen ihn ein. Wenn sich ergibt, dass die Förderung zu niedrig beantragt wurde, kann diese auf Antrag nach­träg­lich aufge­stockt werden. Zu viel gezahlte Mittel sind zurückzuzahlen.

Gebühren für die Antragstellung

Zu 1.: Prüfen der Anspruchs­vor­aus­set­zungen: 200, ‑EUR zzgl. USt.
Zu 2.: Antrag­stel­lung: 300,- EUR zzgl. USt.

Bei umfang­rei­cherer Hilfe­stel­lung: Abrech­nung nach Aufwand 50 EUR zzgl. USt je ange­fan­gene halbe Stunde

Zu 3.: Verwen­dungs­nach­weis: Abrech­nung nach Aufwand: 50 EUR zzgl. USt je ange­fan­gene halbe Stunde

Ein kurzer Vergleich der ersten und zweiten Phase

Phase 1
Förder­zeit­raum Juni – August;
Antrag­stel­lung war bis 30.09. möglich
Phase 2
Förder­zeit­raum September bis Dezember;
Antrag­stel­lung in Kürze möglich
Voraus­set­zung:
Mindes­tens 60% Umsatz­ein­bruch April und Mai 
Voraus­set­zung:
Mindes­tens 50% Umsatz­ein­bruch in zwei zusam­men­hän­genden Monaten von April bis August
oder
Mindes­tens 30% Umsatz­ein­bruch im Durch­schnitt in den Monaten April bis August
Mindes­tens 40% Umsatz­ein­bruch im Fördermonat Mindes­tens 30% Umsatz­ein­bruch im Fördermonat
Erstat­tung der Fixkosten i.H.v.
 — 40% bei Umsatz­ein­bruch ab 40%
 — 50% bei Umsatz­ein­bruch ab 50%
 — 80% bei Umsatz­ein­bruch ab 70%
im jewei­ligen Fördermonat 
Erstat­tung der Fixkosten i.H.v.
 — 40% bei Umsatz­ein­bruch ab 30%
 — 60% bei Umsatz­ein­bruch ab 50%
 — 90% bei Umsatz­ein­bruch ab 70%
im jewei­ligen Fördermonat
Perso­nal­kosten werden pauschal mit 10% der Gesamt­kosten angesetzt. Perso­nal­kosten werden pauschal mit 20% der Gesamt­kosten angesetzt.
Deckelung bei 9.000,- bzw. 15.000,- EUR abhängig von der Zahl der Mitarbeiter Deckelung bei 50.000,- EUR; unab­hängig von der Zahl der Mitarbeiter

Hintergrund

Zur Sicherung der wirt­schaft­li­chen Existenz von Unter­nehmen und gemein­nüt­zigen Orga­ni­sa­tionen, die durch Corona-bedingte voll­stän­dige oder teilweise Schlie­ßungen oder Auflagen erheb­liche Einnah­men­aus­fälle erleiden, hat die Bundes­re­gie­rung die soge­nannte „Über­brü­ckungs­hilfe“ geschaffen.
Anträge können nur über einen vom Anspruchs­be­rech­tigten hierzu beauf­tragten StB oder WP/​vBP gestellt werden. Damit soll ein Miss­brauch bei der Antrag­stel­lung verhin­dert werden.

Bei Rück­fragen zu diesem Thema und selbst­ver­ständ­lich auch zu allen anderen Anliegen, erreichen Sie uns gern tele­fo­nisch oder per E‑Mail.