Eine neue außerordentliche Wirtschaftshilfe wird derzeit auf den Weg gebracht. In Kürze kann die sogenannte „Novemberhilfe“ über den Steuerberater oder Rechtsanwalt /Wirtschaftsprüfer beantragt werden.
Wer darf beantragen?
Antragsberechtigt sind neben Unternehmen auch explizit gemeinnützige Organisationen, die am Markt Umsätze erzielen, sofern sie aufgrund des „Corona“-Beschlusses vom 28.10.2020 den Geschäftsbetrieb einstellen mussten.
Berechtigt sind zudem Organisationen, die regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen.
Wie hoch ist die Förderung?
Gezahlt werden 75% des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019. Wir gehen nach aktuellem Kenntnisstand davon aus, dass Einnahmen wie Spenden, Mitgliedsbeiträge und Zuschüsse im November 2019 nicht in die Berechnung dieser Grundlage einfließen.
Staatliche Unterstützungszahlungen wie die Überbrückungshilfe und Kurzarbeitergeld werden auf die Novemberhilfe angerechnet. Kredite, wie die von der KfW, zählen nicht dazu.
Wann kann der Antrag gestellt werden?
Derzeit arbeitet das Ministerium an der technischen Umsetzung der Beantragung. Daher stehen Details noch nicht fest.
Weiterführende Informationen des Bundes finden Sie hier (bundesfinanzministerium.de).
Wir sind für Sie da
Wenn Sie die Novemberhilfe beantragen wollen, wenden Sie sich gern an uns. Der Aufwand für die Beantragung lässt sich aktuell nicht benennen. Wir berechnen unsere Unterstützung mit dem mit Ihnen vereinbarten Stundensatz für die steuerliche Beratung.
Bei Rückfragen zu diesem Thema und selbstverständlich auch zu allen anderen Anliegen, erreichen Sie uns gern telefonisch oder per E‑Mail.